ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND MIETBEDINGUNGEN
Die allgemeinen Mietbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Mieter und der Ralf Grömminger Fotografie GmbH – im Folgenden „Vermieter“ – genannt. Der Mieter handelt und benutzt die Räumlichkeiten von Mietstudio Stuttgart Nord auf eigene Gefahr. Er ist außerdem dazu verpflichtet, jede mitgebrachte Person (Modelle, Auftraggeber, Gehilfen, Besucher, Begleitpersonen usw.) darauf hinzuweisen, daß auch sie die Räumlichkeiten auf eigene Gefahr benutzen. Für Schäden, die auf Zugangswegen und Hausfluren entstehen, haften die dafür zuständigen Personen bzw. Unternehmen.
1. Mietpreise und Stornierungskosten
Als Mietpreis gilt der vorher per Buchungsbestätigung festgelegte Preis bzw. (z.B. bei kurzfristigen, telefonischen Buchungen) gilt die Preisliste, die auf www.mietstudio-stuttgart-nord.de bereitgestellt wird. Wird die Mietsache nicht zum Ende des für jede Anmietung einzeln vereinbarten Zeitraumes geräumt, werden pro angefangene Stunde weitere Kosten laut unserer Preisliste berechnet, sofern nicht anders besprochen. Zusätzliche Kosten für Starkstrom, Hintergrundkarton, Beleuchtungstechnik sowie evtl. Getränkepauschale entstehen laut Preisliste. Bei Stornierung innerhalb von 4 Tagen vor Mietbeginn entstehen Ausfallkosten, welche Ihnen in Rechnung gestellt werden.
Zeitraum vor Anmietung/ zu zahlender Anteil der Mietgebühren:
bis 4 Tage / gebührenfreie Stornierung möglich
bis 2 Tage / 50%
innerhalb von 2 Tage / 100%
2. Zustand der Räume
Die Räume werden in besenreinem Zustand vermietet. Soweit nichts anderes im Mietvertrag vereinbart wurde, ist die Mietsache im ursprünglichen Zustand und besenrein an den Vermieter zurückzugeben. Tiere dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht werden. Bei grober Verschmutzung erheben wir eine Reinigungspauschale von 50€. Bei Anmietung für Workshops / Events, Seminare, ist immer eine Reinigungspauschale von 50€ fällig.
3. Schadensvermeidung und Umgang bei Schäden und Verlust
Der Mieter verpflichtet sich, die angemieteten Gegenstände oder Räumlichkeiten pfleglich zu behandeln und keiner übermäßigen Beanspruchung auszusetzen. Die angemieteten Gegenstände oder Räumlichkeiten dürfen nur zu den Ihnen zugedachten Zwecken verwendet werden. Eventuelle Beschädigungen oder Verluste sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Bei Diebstahl oder Abhandenkommen eines vermieteten Gegenstandes ist der Mieter verpflichtet, eine polizeiliche Anzeige zu erstatten.
4. Identifikation des Mieters
Der Mieter hat sich gegenüber dem Vermieter durch die Vorlage eines Personalausweises oder eines Reisepasses, ggf. auch durch einen Führerschein zu identifizieren. Der Vermieter ist berechtigt, zur Klärung eventueller nachträglicher Ansprüche, die persönlichen Daten des Mieters in seinen Unterlagen aufzu-bewahren bzw. auf elektronischen Medien zu speichern.
5. Dauer der Anmietung
Die Dauer der Anmietung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter, auch wenn der Mieter diese erst zu einem späteren Zeitpunkt übernimmt. Als Tages- bzw. Stundenmietsatz des Studios gelten die oben genannten Preise. Eine Nutzung über die vereinbarte Zeit hinaus wird mit den beschriebenen Zuschlag je angefangene Stunde berechnet. Die Miete versteht sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ist per Vorlasse oder nach Rechnungserhalt innerhalb 7 Tagen zu zahlen.
6. In unseren Räumen gilt striktes Rauchverbot.
7. Schäden bei Mietbeginn
Der Mieter verpflichtet sich, sich bei Mietbeginn vom einwandfreien Zustand der Räumlichkeiten und den darin enthaltenen Gerätschaften und Zubehörteilen wie Hintergründen, Stativen usw. zu überzeugen. Etwaige Beschädigungen oder Funktionseinschränkungen sind dem Mieter sofort anzuzeigen und werden protokolliert.
8. Eigene Verantwortung und Gefahr
Der Mieter handelt nach Übernahme der vermieteten Räume oder Gegenstände auf eigene Verantwortung und Gefahr. Der Vermieter haftet nicht für durch die vermieteten Räume oder Gegenstände entstandene Schäden. Dies gilt inbesondere für Schäden an mitgebrachten elektronischen Geräten, die durch Defekte an Stromleitungen entstehen, von denen der Vermieter keine Kenntnis besitzt.
9: Verlassen des Studios / Beendigung der Mietzeit
Der Mieter hat bei Verlassen bzw. nach Beendigung der Mietzeit dafür eigenmächtig zu sorgen, daß alle Fenster und Türen die vom Studio zum Aussenbereich führen geschloßen/abgeschloßen sind. Die zugehörigen Schlüssel werden vor Beginn der Buchung dem Mieter übergeben. Entstandene Schäden, die bei Nichteinhaltung durch Dritte entstehen (Einbruch, Vandalismus, Diebstahl etc.) gehen zu Lasten des Mieters.
10. Haftung
Das vermietete Studio bleibt mit allen Bestandteilen Eigentum des Vermieters. Der Mieter übernimmt die Haftung für die Geräte und haftet für die Einrichtung des Studios vom Zeitpunkt des Mietbeginns bis zum Verlassen des Studios. Der Mieter haftet in vollem Umfang für evtl. entstandene Schäden (Beschädigung der Geräte durch unsachgemäße Handhabung, Diebstahl etc.) und den daraus resultierenden Nutzungsausfall. Diese Haftung gilt auch für durch Dritte verursachte Schäden, die an den Tätigkeiten des Mieters während der Anmietung beteiligt sind. Nicht zurückgegebene oder beschädigte Geräte und Einrichtungen werden dem Mieter zum Wieder-beschaffungspreis bzw. Wiederherstellungspreis in Rechnung gestellt. Jede Art von Änderungen an den Räumlichkeiten oder Geräten durch den Mieter ist untersagt, die entsprechenden Kosten zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes werden dem Mieter berechnet. Die Benutzung der Ausrüstung (wie Möbel, gemalte Hintergründe, Requisiten) ist in der Raummiete enthalten. Die Benutzung von zusätzlichem Equipment (z.B. Kameraequipment, Stative, Büroequipment) kann vereinbart werden, wird aber gesondert abgerechnet und ist in der Raummiete nicht enthalten.
11. Schüssel. Übergabe, Rücknahme und Haftung bei Verlust
Dem Mieter können Schlüssel und elektronische Zugangskeys zur Verfügung gestellt werden. Übergabe und Rücknahme werden jeweils schriftlich quittiert. Im Falle des Verlusts haftet der Mieter für die Kosten, die zur Behebung des Verlusts entstehen. Dazu gehören je nach Sachlage Kosten für die Deaktivierung elektron-ischer Keys, Kosten neuer Key-hardware, Kosten für den Austausch von Schlössern und neue Schlüssel, sowie alle Schäden, die der Verlust nach sich zieht und damit im direkten Zusammenhang stehen.
12. Höhere Gewalt
Kann das Studio aufgrund höherer Gewalt (z.B. durch einen Stromausfall, Wasserschaden, Geräuschkulisse durch nicht angekündigte Handwerk/Bauarbeiten in Nähe des Studios) nicht oder nur teilweise wie vom Mieter geplant genutzt werden, erlässt der Vermieter die gesamte Mietgebühr, übernimmt aber in keinem Fall die Haftung für entstandene Schäden wie Modellgagen, Anfahrtskosten oder solche, die durch eine nicht fristgerechte Ablieferung der geplanten Ergebnisse entstehen.
13. Locationrelease
Aufnahmen, die ausschließlich unsere Räumlichkeiten enthalten dürfen nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
14. Aufnahmebereiche/ freizügige Aufnahmen
Freizügige und pornografische Aufnahmen sind in unseren Räumen untersagt. Bei Mißachtung ist der Vermieter berechtigt, die Anmietung jederzeit unter Forderung der vollen Mietgebühr zu beenden. Sollten der Mieter oder beteiligte Personen freizügige oder pornografische Aufnahmen in unseren Räumen anfertigen und veröffentlichen, gehen wir als Rechteinhaber der Räumlichkeiten gerichtlich vor und schließen Schadensersatzansprüche nicht aus.
15. Vorzeitige Beendigung der Anmietung nach eigenem Ermessen
Sollte der Mieter gegen eine der hier genannten Regeln / Verhaltensregeln oder gegen geltende Gesetze verstoßen, sorglos mit der Ausstattung der Studios umgehen, Verhaltensweisen an den Tag legen oder politische Ansichten offensiv und merkbar vertreten, die der jeweilig zuständige Mitarbeiter/ Schließer für unvertretbar hält, kann dieser jederzeit die Anmietung verhindern oder vorzeitig beenden. Der Mieter erhält in diesem Fall seine Mietgebühr (ggf. anteilig) zurück und hat mit seinen Gästen, Mitarbeitern, Modellen usw. die Räumlichkeiten von Mietstudio Stuttgart Nord umgehend zu verlassen. Schadensersatz für jedwede Aufwendungen des Mieters ist in einem solchen Fall ausgeschlossen.
16. Gültigkeit und Gerichtsstand
Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Der Vermieter haftet nicht für die Einhaltung mündlicher Vereinbarungen. Sämtliche Geschäftsbeziehungen unterstehen dem deutschen Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Stuttgart.
16. Salvatorische Klausel
Sollten ein oder mehrere Punkte dieses Vertrages ungültig sein, bleiben die restlichen Punkte dieses Vertrages davon unberührt.
Stand: Januar 2019